BAUSTOFF RECYCLING ZOLLERNALB

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Güteüberwachung von Gesteinskörnungen für Beton gemäß EN 12620, gemäß Regelanforderungen DIN 1045 Teil 2, Anhang U, gemäß Regelanforderungen DAfStB-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ und gemäß DIN 4226 Teil 101 und Teil 102. Werksvertreter Elmar Hörnle.

Güteüberwachung gemäß der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Einsatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung – Ersatzbaustoff V)“ und TL BuB E-StB. Werksvertreter Herr Huber.

Güteüberwachung von Baustoffgemischen und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau nach TL G SoB-StB 20 und gemäß der „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Baustoffe (ErsatzbaustoffV)“ Elmar Hörnle

IHK Teilnahmebescheinigung beim Fortbildungslehrgang zum Entsorgungsfachbetriebe I Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen nach zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 3
Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 4 Abs. 5 und § 5 Abs. 3 der Anzeige – Erlaubnisverordnung (AbfAEV) Dennis Rieber

IHK Teilnahmebescheinigung beim Fortbildungslehrgang zum Betriebsbeauftragten für Abfall zum Fachkundenachweis nach § 9 Abs. 2 Satz 2 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) Dennis Rieber

Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial, inkl. ergänzender Erlass und Vermerk des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg